Information:
Das Niedersächsiche Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat für das Betretungsverbot der Werkstätten folgende Ausnahmen genehmigt:
Das betrifft:
– Arbeitsbereich
– Tagesförderstätten und Tagesstätte Martin-Luther-Straße
– Berufsbildungsbereich / Eingangsverfahren
Vorerst kann eine schrittweise Öffnung bis zu 50 % erfolgen.
Wir informieren jeden Werkstattbeschäftigten persönlich, ob und ab wann er/sie wieder zur Arbeit kommen kann.
(Zur weiteren Info: Die Beschäftigten müssen eine „Mund-Nase-Maske“ beim Betreten der Werkstätten tragen.)
Personen die in Gemeinschaftseinrichtungen leben dürfen leider noch nicht zur Arbeit kommen.
Die Wohnheime und Wohnhäuser bleiben geöffnet.
In den Wohnhäusern gilt darüber hinaus bis auf weiteres ein Besuchsverbot für Angehörige, Freunde und andere externe Ansprechpartner.
Der Zutritt bleibt auf Mitarbeiter, Bewohner und externe Pflegekräfte beschränkt. Unnötige Risiken sollen damit vermieden werden.
Wir sind aber dabei, ein Konzept zu erstellen um in den Wohneinrichtungen evtl. schon ab der nächsten Woche Besuche zu ermöglichen.
Die Unternehmensleitung der Göttinger Werkstätten gemeinnützige GmbH.