Informationen zur Öffnung der Göttinger Werkstätten gemeinnützige GmbH
Bereich Arbeit & Bildung sowie Tagesstruktur
Wir möchten Sie informieren, dass in der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus nach § 32 S1 i.V.m. §§ 28, 29 und 30/I S2 IfSG angesichts der Situation um SARS-CoV-2/Covid19 die Möglichkeiten des Zugangs zu Werkstätten/Tagesförderstätten und vergleichbaren Angeboten der Eingliederungshilfe erweitert wurden.
Der Zugang kann durch die Einrichtung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, die in der Verordnung benannt sind, ermöglicht werden, die Menschen mit Behinderung müssen der Rückkehr zustimmen.
Mit der schrittweisen Öffnung der Göttinger Werkstätten gemeinnützige GmbH haben wir bereits im Mai begonnen, die Rückkehr der Menschen mit Behinderung in die Werkstätten wird fortlaufend geplant – die zuständigen Kollegen informieren Jeden ob und wann er wieder in die Göttinger Werkstätten gemeinnützige GmbH kommen kann.
Gemäß der ab Montag, den 13.07.2020, neu in Kraft getretenen und bis 31.08.2020 geltenden Verordnung des Landes Niedersachsen findet damit fortgesetzt bis voraussichtlich einschließlich Montag, den 31.08.2020, kein regulärer Werkstattbetrieb statt.
Bereich Wohnen
Auf Weisung der niedersächsischen Landesregierung sind Besuche in unseren Wohneinrichtungen wieder gestattet. Wir haben hierfür Hygienekonzepte erstellt, mit denen Besuche unter bestimmten Bedingungen stattfinden können.
Bitte kontaktieren Sie hierzu die jeweilige Einrichtungsleitung.
Bitte informieren Sie sich auch weiterhin auf unserer Website. Vorgaben des Landes Niedersachsen und daraus resultierende Maßnahmen werden hier veröffentlicht.
Vielen Dank, bleiben Sie gesund!
Die Geschäftsführung